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Reinigungs- und Desinfektionsplan in der Kita: Was hineingehört und wie er im Alltag funktioniert

Wer reinigt den Wickeltisch nach dem Wickeln? Reicht es, eine häufig berührte Fläche zu reinigen, oder muss sie desinfiziert werden? Und wer kümmert sich um eine Fläche, die mitten im Kita-Alltag mit Erbrochenem verunreinigt wurde?

Wenn solche Fragen erst dann geklärt werden, wenn die Situation bereits eingetreten ist, entstehen schnell unterschiedliche Abläufe im Team.

Ein Reinigungs- und Desinfektionsplan schafft hier Klarheit. Er legt fest, was wann, wie, womit und durch wen gereinigt oder desinfiziert wird. Damit wird aus allgemeinen Hygieneanforderungen eine konkrete Arbeitsgrundlage für den Alltag.

Entscheidend ist dabei: Gute Hygiene bedeutet nicht, möglichst viele Flächen möglichst häufig zu desinfizieren. Reinigung und Desinfektion haben unterschiedliche Aufgaben und sollten gezielt eingesetzt werden.

Ist ein Reinigungs- und Desinfektionsplan in der Kita Pflicht?

Kindertageseinrichtungen gehören nach § 33 Infektionsschutzgesetz (IfSG) zu den Gemeinschaftseinrichtungen. § 36 IfSG verpflichtet die dort genannten Einrichtungen, innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene in Hygieneplänen festzulegen.

Die gesetzliche Pflicht bezieht sich damit auf den einrichtungsbezogenen Hygieneplan. Ein eigenständiger Reinigungs- und Desinfektionsplan wird in § 36 IfSG nicht als separates Pflichtdokument bezeichnet.

In der Praxis konkretisiert der Reinigungs- und Desinfektionsplan jedoch einen wichtigen Teil des Hygieneplans. Das Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen (LfGA NRW) führt ihn deshalb als Teil B zum Rahmen-Hygieneplan für Kinder- und Jugendeinrichtungen.

Der Plan übersetzt die grundsätzlichen Hygienevorgaben in konkrete Arbeitsabläufe: Welche Flächen werden gereinigt? Wo ist eine Desinfektion vorgesehen? In welchem Intervall? Welches Verfahren und welches Mittel werden eingesetzt? Und wer ist verantwortlich?

Ein allgemeines Muster kann dabei eine gute Orientierung sein. Es ersetzt aber nicht die Anpassung an die eigene Einrichtung. Räume, Nutzung, Altersgruppen, Reinigungsorganisation, Produkte und Zuständigkeiten müssen vor Ort berücksichtigt werden.

Kurz gesagt: Der Hygieneplan beschreibt den hygienischen Rahmen der Einrichtung. Der Reinigungs- und Desinfektionsplan macht einen Teil davon im Alltag konkret umsetzbar.

Was gehört in einen guten Reinigungs- und Desinfektionsplan?

Ein praxistauglicher Plan beantwortet für jede relevante Tätigkeit fünf Fragen.

Was wird gereinigt oder desinfiziert?

Die Angabe sollte so konkret sein, dass alle Beteiligten dasselbe darunter verstehen.

„Sanitärbereich reinigen“ ist beispielsweise deutlich ungenauer als einzelne Tätigkeiten für Toiletten, Waschbecken, Armaturen, Böden oder Handkontaktflächen festzulegen.

Das Gleiche gilt für Gruppenräume, Wickelbereiche, Küchen, Essensbereiche, Spielmaterialien oder Reinigungsgeräte.

Je konkreter der Plan formuliert ist, desto weniger Raum bleibt für unterschiedliche Interpretationen.

Wann wird die Maßnahme durchgeführt?

Der Plan legt ein Intervall oder einen eindeutigen Anlass fest.

Das kann beispielsweise täglich, nach jeder Nutzung, nach dem Wickeln, wöchentlich, bei sichtbarer Verschmutzung oder unmittelbar nach einer Kontamination sein.

Die im Musterplan des LfGA NRW genannten Intervalle sind ausdrücklich Richtwerte. Sie müssen an Nutzung, Frequenz und örtliche Bedingungen der Einrichtung angepasst werden.

Formulierungen wie „regelmäßig“ oder „bei Bedarf“ sind nur dann hilfreich, wenn für alle Beteiligten klar ist, was sie in der konkreten Einrichtung bedeuten.

Wie wird vorgegangen?

Reinigung und Desinfektion sind nicht dasselbe.

Der Plan sollte deshalb das vorgesehene Verfahren nennen, zum Beispiel Feuchtwischverfahren, Wischdesinfektion, Waschen oder eine thermische Aufbereitung.

Gerade bei Desinfektionsmaßnahmen ist das Verfahren entscheidend. Ein geeignetes Produkt allein reicht nicht aus, wenn es falsch angewendet wird.

Womit wird gearbeitet?

Hier werden die für die jeweilige Aufgabe vorgesehenen Reinigungs- oder Desinfektionsmittel festgelegt.

Bei Desinfektionsmitteln sind insbesondere die Herstellerangaben zu beachten. Dazu können je nach Produkt unter anderem Anwendungskonzentration, Einwirkzeit, Wirkspektrum und Materialverträglichkeit gehören.

Die pauschale Angabe „Desinfektionsmittel“ ist deshalb wenig hilfreich. Mitarbeitende sollten erkennen können, welches Produkt für welchen Einsatzzweck vorgesehen ist und wie es angewendet wird.

Wer ist verantwortlich?

Eine Hygienemaßnahme kann fachlich richtig beschrieben sein und trotzdem im Alltag nicht funktionieren, wenn die Zuständigkeit ungeklärt bleibt.

Besonders wichtig sind die Schnittstellen zwischen pädagogischem Personal, Hauswirtschaft, eigenem Reinigungspersonal und externen Reinigungsdiensten.

Ein externer Dienstleister kann beispielsweise am Abend die reguläre Unterhaltsreinigung übernehmen. Eine akute Verunreinigung mit Erbrochenem während der Betreuungszeit muss jedoch unmittelbar geklärt sein.

Der Plan sollte deshalb nicht nur festlegen, was getan werden muss, sondern ebenso eindeutig, wer es tut.

Reinigung oder Desinfektion: Was ist in der Kita wirklich notwendig?

Ein Reinigungs- und Desinfektionsplan ist kein „Desinfektionsplan für alles“.

Das aktuelle Muster des LfGA NRW stellt ausdrücklich klar, dass eine desinfizierende Reinigung beziehungsweise Flächendesinfektion nur in Ausnahmefällen oder in besonderen Bereichen erforderlich ist.

Für viele Flächen im normalen Kita-Alltag steht daher die regelmäßige und sachgerechte Reinigung im Vordergrund.

Das ist auch aus praktischer Sicht sinnvoll: Hygienemaßnahmen sollten dort eingesetzt werden, wo sie fachlich notwendig sind – nicht möglichst häufig oder möglichst großflächig.

Regulärer Kita-Alltag

Gruppenräume, Böden, Möbel und zahlreiche Handkontaktflächen werden entsprechend den im einrichtungsspezifischen Plan festgelegten Intervallen gereinigt.

Eine routinemäßige Desinfektion sämtlicher Flächen ist nicht das Ziel.

Blut, Stuhl oder Erbrochenes

Anders ist die Situation bei einer Kontamination mit Blut, Stuhl oder Erbrochenem.

Das LfGA NRW sieht in diesem Fall eine desinfizierende Reinigung in jedem Bereich der Einrichtung als erforderlich an.

Diese sollte durch dafür eingewiesenes Personal und entsprechend dem festgelegten Reinigungs- und Desinfektionsplan durchgeführt werden. Bei eingesetzten Desinfektionsmitteln müssen die jeweiligen Herstellerangaben, insbesondere zur Anwendung, eingehalten werden.

Damit sollte bereits vor einer solchen Situation geklärt sein, wer zuständig ist, welches Mittel eingesetzt wird und wie die Maßnahme durchgeführt wird.

Infektionsgeschehen in der Einrichtung

Beim gehäuften Auftreten bestimmter Infektionskrankheiten können zusätzliche oder angepasste Maßnahmen notwendig werden.

Welche Maßnahmen erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Erreger und der konkreten Situation ab. Vorgaben beziehungsweise Maßnahmen des zuständigen Gesundheitsamtes sind dabei zu berücksichtigen.

Ein guter Reinigungs- und Desinfektionsplan muss deshalb so aufgebaut sein, dass besondere Situationen berücksichtigt werden können, ohne im normalen Alltag unnötige Desinfektionsmaßnahmen vorzusehen.

Besonderer Hygienebereich: der Wickelplatz

Der Wickelbereich verdient im Reinigungs- und Desinfektionsplan besondere Aufmerksamkeit, da hier ein Kontakt mit Ausscheidungen möglich ist.

Der aktuelle Muster-Reinigungs- und Desinfektionsplan des LfGA NRW sieht für Einrichtungen mit Säuglingen und Kleinkindern vor, die Wickeltischauflage nach jedem Wickeln desinfizierend zu reinigen.

Der Verbund für Angewandte Hygiene (VAH) empfiehlt für Wickelflächen die Wischdesinfektion und rät von einer Sprühdesinfektion ab. Durch das Wischen werden Verschmutzungen und Erreger zusätzlich mechanisch entfernt.

Bei stärkerer Verschmutzung sollte sichtbares Material zunächst sicher aufgenommen und entsorgt und die Fläche anschließend desinfiziert werden.

Was gilt bei Einmalunterlagen?

Hier ist eine fachliche Differenzierung wichtig.

Das NRW-Muster nennt für die Wickeltischauflage die desinfizierende Reinigung nach jedem Wickeln.

Der VAH beschreibt zusätzlich den Fall, dass eine flüssigkeitsdichte Einmalunterlage verwendet wird. In diesem Fall soll die darunterliegende Wickelauflage bei einer Verschmutzung unmittelbar gezielt gereinigt und desinfiziert werden, ansonsten mindestens arbeitstäglich. Die Einmalunterlage wird nach der Nutzung verworfen.

Welche Vorgehensweise für die jeweilige Einrichtung festgelegt wird, sollte deshalb eindeutig im eigenen Hygiene- beziehungsweise Reinigungs- und Desinfektionsplan dokumentiert sein. Bei Unsicherheiten oder besonderen Anforderungen sollte die Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt erfolgen.

Wichtig ist unabhängig vom gewählten Verfahren: Die Wickelfläche muss für das vorgesehene Reinigungs- und Desinfektionsverfahren geeignet und materialverträglich sein.

So erstellen Sie einen Plan, der im Kita-Alltag funktioniert

1. Räume und Tätigkeiten vollständig erfassen

Gehen Sie die Einrichtung systematisch durch.

Welche Räume gibt es? Wo wird gewickelt? Wo essen die Kinder? Welche Sanitärbereiche werden genutzt? Welche Spielmaterialien, Möbel, Geräte und Reinigungsutensilien müssen berücksichtigt werden?

Ziel ist zunächst eine vollständige Übersicht – noch nicht die Auswahl eines Desinfektionsmittels.

2. Reinigungsbedarf und besondere hygienische Situationen unterscheiden

Prüfen Sie für jede Fläche oder Tätigkeit, ob eine reguläre Reinigung ausreicht oder ob bestimmte Situationen eine Desinfektion erfordern.

So verhindern Sie zwei Probleme gleichzeitig: notwendige Desinfektionsmaßnahmen werden nicht vergessen, gleichzeitig wird nicht unnötig desinfiziert.

3. Verfahren und geeignete Produkte festlegen

Erst anschließend werden Verfahren und Produkte zugeordnet.

Dabei müssen Einsatzzweck, Herstellerangaben, Materialverträglichkeit und die praktische Anwendung zusammenpassen.

Ein Produkt sollte nicht allein deshalb im Plan stehen, weil es bereits im Lager vorhanden ist. Entscheidend ist, ob es für die vorgesehene Anwendung geeignet ist.

4. Zuständigkeiten an den tatsächlichen Tagesablauf anpassen

Prüfen Sie insbesondere, welche Tätigkeiten während der Betreuungszeit anfallen und welche durch Reinigungspersonal außerhalb dieser Zeit übernommen werden.

Ein Plan funktioniert nur dann, wenn die festgelegte Person die Aufgabe in der betreffenden Situation tatsächlich übernehmen kann.

5. Mitarbeitende einweisen und den Plan verfügbar halten

Der beste Plan hilft wenig, wenn Mitarbeitende ihn nicht kennen oder im entscheidenden Moment nicht darauf zugreifen können.

Deshalb sollten relevante Abläufe dort verfügbar sein, wo sie gebraucht werden, und mit einer verständlichen Einweisung verbunden werden.

Neue Mitarbeitende müssen ebenso berücksichtigt werden wie Änderungen bei Produkten, Zuständigkeiten oder Verfahren.

6. Plan regelmäßig überprüfen

Ein Reinigungs- und Desinfektionsplan sollte nicht einmal erstellt und anschließend jahrelang unverändert abgelegt werden.

Ändern sich Räume, Altersgruppen, Produkte, Reinigungsverfahren oder Zuständigkeiten, muss geprüft werden, ob auch der Plan angepasst werden sollte.

Gleiches gilt, wenn neue fachliche oder behördliche Vorgaben für die Einrichtung relevant werden.

Diese Punkte führen in der Praxis schnell zu Unklarheiten

  • Ein Muster wird unverändert übernommen, obwohl Räume und Abläufe nicht zur eigenen Kita passen.
  • Reinigung und Desinfektion werden nicht klar voneinander unterschieden.
  • Zuständigkeiten zwischen pädagogischem Team und Reinigungspersonal bleiben offen.
  • Bei Desinfektionsmitteln steht zwar ein Produktname im Plan, aber nicht eindeutig, wann und wie das Mittel anzuwenden ist.
  • Akute Situationen wie Blut, Stuhl oder Erbrochenes sind nicht konkret geregelt.
  • Oder der Plan ist fachlich korrekt erstellt, wurde den Mitarbeitenden aber nicht verständlich vermittelt.

Ein guter Plan vermeidet genau diese Unklarheiten.

Ein guter Reinigungs- und Desinfektionsplan entlastet das Team

Der Nutzen eines guten Plans zeigt sich nicht im Ordner, sondern im Alltag. Mitarbeitende müssen nicht jedes Mal neu überlegen:

Was muss ich jetzt tun? Wer ist verantwortlich? Reicht eine Reinigung? Muss desinfiziert werden? Welches Mittel ist vorgesehen?

Sind diese Fragen im Vorfeld eindeutig beantwortet, entstehen nachvollziehbare Abläufe und weniger Unsicherheit im Team. Das macht Hygiene nicht komplizierter, sondern strukturierter.

Passt Ihr Reinigungs- und Desinfektionsplan noch zu Ihrer Kita?

Ein Musterplan ist ein guter Ausgangspunkt. Entscheidend ist aber, ob der Plan tatsächlich zu den Räumen, Altersgruppen, Arbeitsabläufen, Produkten und Verantwortlichkeiten Ihrer Einrichtung passt.

EINBLATTHYGIENE unterstützt Kindertageseinrichtungen dabei, bestehende Hygiene- sowie Reinigungs- und Desinfektionspläne zu prüfen, auf die konkrete Einrichtung abzustimmen und die festgelegten Abläufe für Mitarbeitende verständlich umzusetzen.

So entsteht kein Dokument nur für den Ordner, sondern eine Arbeitsgrundlage, mit der Ihr Team im Alltag tatsächlich arbeiten kann.

Fachliche Grundlagen und Quellen

Stand der fachlichen Prüfung: August 2026

Infektionsschutzgesetz (IfSG)
§ 33 Gemeinschaftseinrichtungen und § 36 Infektionsschutz bei bestimmten Einrichtungen, Unternehmen und Personen.

Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen (LfGA NRW)
Rahmen-Hygieneplan für Kinder- und Jugendeinrichtungen, Teil A, Stand September 2025.

LfGA NRW
Muster-Reinigungs- und Desinfektionsplan für Kinder- und Jugendeinrichtungen, Teil B, Stand Oktober 2024.

Verbund für Angewandte Hygiene (VAH)
„Hygiene für den Wickeltischbereich in Kinderkrippen und ähnlichen Betreuungseinrichtungen“, Mitteilung der Desinfektionsmittel-Kommission, Stand Januar 2020.

Hinweis: Musterpläne und fachliche Empfehlungen müssen an die jeweilige Einrichtung angepasst werden. Bei besonderen Infektionsgeschehen oder konkreten behördlichen Anforderungen sind die Vorgaben des zuständigen Gesundheitsamtes zu berücksichtigen.

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